Krankenkassen sollen vor Operationen für Zweitmeinung bezahlen

Die Große Koalition will die Zahl vermeidbarer Operationen senken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Daher sollen Patienten vor einem Eingriff künftig eine Zweitmeinung bei einem weiteren Facharzt oder Krankenhaus einholen können – und zwar auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" berichtet. Darauf hätten sich die Gesundheitspolitiker von Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt, hieß es. So sollen die Ärzte ihre Patienten darauf hinweisen müssen, dass diese ein Recht auf eine Zweitmeinung haben.

"Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen", heißt es demnach in dem Papier der Gesundheitspolitiker. Konkret schwebe ihnen vor, dass Mediziner im Berichtsbogen zur Aufklärung über eine Operation ankreuzen müssen, dass sie ihre Patienten entsprechend informiert haben. Offiziell gehören Zweitmeinungsverfahren bislang nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.

Experten bemängeln seit langem, dass deutsche Kliniken zu häufig Operationen ansetzen, die medizinisch nicht notwendig sind. Das gilt vor allem für planbare Eingriffe. Erst im Frühjahr hatte die OECD eine Studie vorgestellt, nach der Herzkatheter-Eingriffe in Deutschland dreimal so häufig vorkommen wie im internationalen Vergleich.

Künstliche Hüft- und Kniegelenke werden doppelt so häufig eingesetzt wie im OECD-Schnitt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.11.2013

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