Krankenversicherung: Koalition will säumigen Beitragszahlern helfen

Wer in den vergangenen Jahren seine Beiträge für die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht gezahlt hat, soll nach dem Willen der Gesundheitspolitiker von Union und FDP großzügige Erleichterungen erhalten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir wollen den Versicherten mit hohen Beitragsrückständen die Chance geben, endlich aus der sich immer schneller drehenden Beitragsspirale rauszukommen", sagte der Gesundheitsexperte der Union, Jens Spahn (CDU), der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). Wer sich bisher aus Angst vor den nachzuzahlenden Beiträgen nicht versichert habe, könne nach Beschluss des Gesetzes einen einfachen Weg zurück in die Krankenversicherung wählen. "Damit korrigieren wir im Sinne der Betroffenen einige zu scharfe Regelungen der letzten Jahre", sagte Spahn.

"Das ist angesichts der zig Tausend Betroffenen eine große sozialpolitische Maßnahme." Konkret plant die Koalition, den Strafzins in der GKV von fünf auf ein Prozent abzusenken und diese Regelung auch für die Vergangenheit anzuwenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach Spahns Worten zudem den Auftrag erhalten, sich um eine Regelung zu bemühen, durch die Beiträge ermäßigt, gestundet oder ganz erlassen werden können.

Das gelte für Beitragsrückstände, die seit April 2007 aufgelaufen seien. Wer davon profitieren wolle, müsse sich bis Ende 2013 an seine zuständige Krankenkasse wenden. Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro an Beiträgen aus.

Eine entsprechende Regelung soll auch für die privat Versicherten gelten. Hier sind nach Angaben des Verbandes der privaten Krankenversicherer rund 150.000 Personen betroffen, die den Versicherern mehr als eine halbe Milliarde Euro schulden. Für die Schuldner soll künftig ein sogenannter Notfalltarif gelten, der nur für die absolute Grundversorgung gilt, dafür aber bezahlbar ist.

Weil viele Versicherte mit ihren Zahlungen aber derart in Rückstand geraten sind, will die Koalition diesen Notfalltarif nun auch rückwirkend in Kraft setzen. So werde nach Spahns Worten ein deutlicher, wenn auch nicht vollständiger Abbau der bestehenden Beitragsschulden erreicht. Der Versicherungsnehmer könne aber der Einstufung in den Notfalltarif widersprechen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.05.2013

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