Krankenversicherungen warnen vor Anstieg von Zahnarzt-Kosten

Die privaten Krankenversicherungen warnen davor, dass Zahnbehandlungen demnächst erheblich teurer werden könnten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Davon seien nicht nur Privatversicherte betroffen, sondern auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherungen (PKV) werden die Kosten sogar mehr als doppelt so stark steigen wie vom Bundesgesundheitsministerium vorhergesagt. Anlass für die Warnung ist die Überarbeitung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Sie ist die Basis, auf der Zahnärzte mit Privatpatienten abrechnen. Bekommen gesetzlich Versicherte mehr als nur die Standardversorgung, wird diese Behandlung ebenfalls auf Grundlage der GOZ abgerechnet. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass die Zahnärzte mit dem neuen Abrechnungsverzeichnis etwa sechs Prozent mehr Honorar bekommen.

Das wären etwa 345 Millionen Euro. Der PKV-Verband schreibt dagegen in einer Stellungnahme zum Entwurf für die Neufassung der Gebührenordnung: "Realistisch erscheint die Annahme eines Anstiegs um mindestens 14 Prozent." Am Ende könnte das Honorar sogar um fast 20 Prozent steigen.

Noch im März hatte der damals amtierende Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine Steigerung im zweistelligen Bereich "ausgeschlossen". Dass die Privatversicherer eine mehr als doppelt so hohe Steigerung voraussagen, liegt daran, dass Zahnärzte bei Privatrechnungen einen gewissen Spielraum haben. Sie können den Gebührensatz, der zur jeweiligen Behandlung gehört, mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren multiplizieren.

In der Regel ist dies der Faktor 2,3. Schon jetzt aber gehen die Zahnärzte nach Angaben der PKV immer häufiger darüber hinaus: Von 2000 bis 2009 habe sich die Zahl der Abrechnungen, bei denen mehr als der Faktor 2,3 verwendet wurde, um fast 65 Prozent erhöht, heißt es in der Stellungnahme der PKV. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahnärzte mit der neuen Gebührenordnung zu einem moderaten Abrechnungsverhalten zurückkehren. Im Entwurf für das neue Verzeichnis wird die Erwartung geäußert, dass sie durchschnittlich zum 2,3-fachen Satz abrechnen werden. Diese Annahme ist aus Sicht der PKV "unrealistisch". Laut PKV zeigt die Erfahrung außerdem, dass die Zahnärzte und ihre Finanzberater auch für die neue Gebührenordnung bald "Abrechnungsoptimierungen" entwickeln werden, um das Honorar zu maximieren. "Es ist zu erwarten, dass die Zunahme des Honorarvolumens realistisch als dreimal so hoch wie angegeben zu veranschlagen ist", heißt es in der PKV-Stellungnahme. Das wäre dann eine Steigerung des Honorars um rund 18 Prozent. Die PKV leitet aus all dem ab, dass die Zahnärzte - anders als von ihnen behauptet - keinen "Nachholbedarf" haben. Versicherte und Patienten dagegen müssten vor üppigen Kostensteigerungen geschützt werden. Außerdem müssten Versicherungen und Zahnärzte über Art und Umfang von Leistungen und deren Vergütung verhandeln können. Solche "Öffnungsklauseln" aber lehnt die Zahnärzteschaft ab.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.06.2011

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