Kreise und Arbeitgeber fordern Reform der Hartz-IV-Zuverdienstregeln

Angesichts der hohen Zahl von Teilzeitkräften unter den 1,2 Millionen erwerbstätigen Hartz-IV-Beziehern fordern Landkreise und Arbeitgeber eine radikale Reform der Hartz-IV-Zuverdienstregeln.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die neuen Zahlen der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten im SGB II zeigen deutlich, dass nur wenige der Betroffenen ganztägig arbeiten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke der "Welt". "Von 1,2 Millionen Aufstockern arbeitet mehr als die Hälfte ausschließlich geringfügig, 30 Prozent sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und nur 18 Prozent in Vollzeit." Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte die Aufstocker-Zahlen in der vergangenen Woche revidiert.

"Viele erwerbsfähige SGB II-Empfänger empfinden die aufsteigende Anrechnung von Einkommen schlicht als Verlust", sagte Henneke mit Blick auf die derzeitigen Zuverdienstregeln. Dabei sind die ersten 100 Euro frei, was darüber hinausgeht, muss zu 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die derzeitigen Anreize zu möglichst bedarfsdeckender Beschäftigung seien "sehr wenig wirksam", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages.

"Es fragt sich, ob es den Jobcentern gelingen könnte, die Leistungsberechtigten von den Vorteilen eines größeren Erwerbsumfangs zu überzeugen. Ansonsten wäre eine stärkere Orientierung der Anrechnungsvorschriften an nahezu bedarfsdeckender Vollzeittätigkeit zu überlegen", empfiehlt Henneke. Kritik an den Zuverdienstregeln kommt auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

"Offensichtlich ist es derzeit für viele attraktiv, nur ein geringes Erwerbseinkommen zum Arbeitslosengeld II hinzuzuverdienen", erklärt die BDA. "Um wirksame Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit zu setzen, müssen die Regelungen überarbeitet werden, die bisher niedrige Hinzuverdienste überproportional begünstigen", fordert die Arbeitgebervereinigung. Konkret schlagen die Arbeitgeber vor, selbst erarbeitetes Einkommen bis zur Grenze von 200 Euro vollständig auf das Arbeitslosgeld anzurechnen. Hierdurch entfalle der Anreiz, sich mit einem kleinen Hinzuverdienst zu begnügen.

Im Gegenzug sollen vollzeitnahe Einkommen weniger stark angerechnet werden. Bis 800 Euro sollen die Hartz-IV-Empfänger künftig 40 Prozent behalten dürfen. Dies steigere die Anreize für Eigeninitiative und zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit deutlich.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.02.2014

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