Kriminalbeamte: Urteil zu BKA-Gesetz ändert für Polizeiarbeit wenig

Der Bund Deutscher Kriminalbeamten (BDK) erkennt wenig Auswirkungen der Entscheidung der Verfassungsrichter zum BKA-Gesetz auf die Arbeit der Polizei: "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht ganz überraschend und ändert für die Praktiker wenig, da die wesentlichen Bestandteile nicht bemängelt wurden und gültig bleiben", sagte der Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In dem Urteil des Karlsruher Gerichts zeige sich zudem "langsam ein Umdenken", sagte Schulz. "Dahingehend, dass die Sicherheitsbehörden eben keine Ausspähorgane sind, sondern lediglich versuchen ihren verfassungsgemäßen Auftrag gerecht werden und die Bürgerinnen und Bürger vor schwersten Straftaten schützen zu können." Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe monierte am Mittwoch die Ausgestaltung der im Gesetz festgeschriebenen Überwachungsbefugnisse.

Hier seien die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.04.2016

Zur Startseite