Kriminologin: Opfer haben Pflicht Sexualstraftaten anzuzeigen

Der Rat der Nebenklägerin im Kachelmann-Prozess, Vergewaltiger unter Umständen nicht anzuzeigen, hat die anerkannte Kriminologin Wiebke Steffen scharf kritisiert.

München (dts Nachrichtenagentur) - Dem Nachrichtenmagazin "Focus" sagte die langjährige Leiterin der Forschungsabteilung im Bayerischen Landeskriminalamt: "Wenn der Prozess diese Auswirkungen hätte, dann wäre das fatal." Vergewaltigte Frauen hätten nicht nur das Recht, sondern geradezu die Pflicht, eine Sexualstraftat anzuzeigen, sagte Steffen. "Eine Pflicht, sich selbst gegenüber, denn die Anzeige ist im Nachhinein das einzig legale Mittel der Gegenwehr - und eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Schutz vor Wiederholungstätern".

Die Nebenklägerin hatte ihren Gang zur Polizei im Interview der Illustrierten "Bunte" als "größten Fehler ihres Lebens" bezeichnet. Steffen zufolge erweist sich bei Schwerststraftätern immer wieder, dass diese oft über Jahre Sexualdelikte verübt hätten, ohne polizeibekannt geworden zu sein. Viele Opfer hätten nicht Opfer werden müssen, wenn andere zuvor geredet hätten, so Steffen zu "Focus".

"Die Anzeige eines Sexualverbrechens ist pure Solidarität mit potenziellen neuen Opfern." Die Expertin in der Kriminalprävention hatte eine viel beachtete Vergewaltigungs-Studie verfasst.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.06.2011

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