Kritik an Plänen gegen sexistische Werbung

Politik, Werbewirtschaft und Justizexperten haben sich gegen schärfere Werbeverbote über das Wettbewerbsrecht ausgesprochen, wie sie derzeit im Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas geplant werden, um Frauen vor falschen Rollenbildern und sexuellen Übergriffen zu schützen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) erklärte gegenüber "Bild" (Montag): "Die SPD scheint aus den Fehlern der Grünen nicht zu lernen: die Bevölkerung möchte zu Recht möglichst wenig Vorschriften. Wir brauchen weder einen Veggie Day noch Geschmacksvorschriften für Werbeplakate. Es gibt dafür den Werbe- und den Presserat, die gut arbeiten."

Verbote führten nur dazu, "dass die Grenzen ausgetestet werden, Satire beginnt und Gerichte beschäftigt werden", so Heilmann weiter, "endgültig absurd ist die Begründung, Werbeverbote würden helfen abscheuliche Übergriffe wie in der Silvesternacht in Köln zu vermeiden." Auch Thomas Strerath, Vorstandsmitglied der Agentur Jung von Matt, sprach sich gegenüber "Bild" gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts aus, um diskriminierende und frauenfeindliche Werbung gesetzlich zu verbieten: "Vertrauen wir dem mündigen Bürger, dessen Urteil ist schärfer und schneller als jede Behörde und bestraft dümmlich sexualisierte Werbung eh." Der Hamburger Fachanwalt und Experte für Wettbewerbsrecht Prof.

Stefan Engels erklärte gegenüber "Bild", das von Maas` Ministerium geplante Gesetz vermische "Dinge, die nichts miteinander zu tun haben: Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist grundsätzlich Sache des Strafrechts. Das Wettbewerbsrecht dient dagegen dem fairen Wettbewerb insbesondere in der Werbung." Von einer zu großen Sexualisierung deutscher Werbung könne "ohnehin nicht die Rede sein", so Engels: "Ausnahmen gibt es allenfalls bei kleineren Unternehmen oder Mittelständlern, die eher ungeschickt Grenzen des guten Geschmacks überschreiten. Hierfür reicht der deutsche Werberat vollkommen aus." Nach dem - "Bild" vorliegenden - Entwurf des Bundesjustizministeriums, der intern bisher nicht abgestimmt wurde, soll Werbung durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten werden, wenn sie "Personen auf ihre Sexualität reduziert", "Nacktheit übertrieben herausstellt" oder keinen "sozialen akzeptablen Zusammenhang" darstellt zwischen Produkt und Präsentation, etwa bei der Abbildung von Nacktmodellen mit Autofelgen oder Haushaltsgeräten. Die SPD hatte bereits bei einer Vorstandsklausur im Januar beschlossen, zum Schutz von Frauen gegen sexuelle Übergriffe ein "Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung" zu erlassen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.04.2016

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