Kritik an Verfahren gegen Flüchtlinge wegen illegaler Einreise

In den Bundesländern wächst die Kritik an den Ermittlungsverfahren, die von Amts wegen gegen alle Asylbewerber eingeleitet werden müssen, die ohne gültige Einreisepapiere deutschen Boden betreten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Da kaum ein Flüchtling ein Visum vorweisen kann, macht er sich in der Regel schon im Moment seiner Einreise strafbar: Dies lasse sich nicht "ohne Weiteres mit dem Grundrecht auf Asyl und der Willkommenskultur" vereinbaren, heißt es dem "Spiegel" zufolge aus dem baden-württembergischen Justizministerium, das derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz führt. Hamburg fordert, der Straftatbestand der unerlaubten Einreise solle "ersatzlos gestrichen" werden. Einen entsprechenden Antrag Hamburgs wollen die Justizminister auf ihrer Herbsttagung am 12. November in Berlin beraten.

Die Ermittlungen belasten Polizei und Justiz: Sie müssen Strafverfahren einleiten, die später ohnehin vielfach eingestellt werden. In Schleswig-Holstein sind Staatsanwaltschaften bereits dazu übergegangen, nur noch in Einzelfällen Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auch die rechtliche Beurteilung der Schleuserkriminalität soll laut "Spiegel" auf den Prüfstand.

Neben den kriminellen Tätern, die aus Profitgier mitunter das Leben von Flüchtlingen aufs Spiel setzten, gebe es viele Menschen, die uneigennützig Hilfe auf dem Weg nach Deutschland leisteten. Auch sie machten sich derzeit leicht strafbar. Es stelle sich die Frage, so ein Ministerialer, ob "hinreichend zwischen humanitären Not lagen und Ausnutzung von Notsituationen durch Schleuser differenziert" werde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.10.2015

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