Kunstfund: Bilder können auf Raubkunstverdacht untersucht werden

Im Falle des Mannes, in dessen Wohnung über 1.000 Kunstwerke gefunden wurden, ist offenbar ein Durchbruch gelungen: In einer "Verfahrensvereinbarung" verpflichtet sich der 81-Jährige, seine Bildersammlung freiwillig auf Raubkunstverdacht untersuchen zu lassen und entsprechende Werke an ihre Besitzer zurückzugeben.

München (dts Nachrichtenagentur) - Nach wochenlangen Verhandlungen hatten Vertreter der Bundesregierung und des bayerischen Justizministeriums mit den Anwälten des 81-Jährigen die sechs Seiten umfassende Abmachung ausgehandelt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren in einer umstrittenen Aktion 1.280 Kunstwerke beschlagnahmt. Der Fund hatte weltweit Schlagzeilen gemacht.

Bereits im März hatte der Mann, bei dem die Werke gefunden wurden, nach Angaben seiner Anwälte die Anweisung erteilt, alle Werke, die unter begründetem Raubkunstverdacht stehen, an die jüdischen Eigentümer zurückzugeben. Durch die am Montag unterzeichnete Vereinbarung wird diese Ankündigung verbindlich. Als Maßgabe sollen die "Washingtoner Prinzipien" gelten - ein auch von jüdischen Organisationen unterzeichnetes Regelwerk für den Umgang mit Raubkunst.

Falls "nach sachverständiger Einschätzung" ein Raubkunstverdacht "nicht sicher ausgeschlossen werden kann", sollen die Werke zum "Zweck der unabhängigen Provenienzrecherche" im bisherigen staatlichen Gewahrsam belassen werden. Die Vereinbarung soll allerdings nur gelten, wenn die Beschlagnahme der 1.280 Werke aufgehoben wird. Damit ist der SZ zufolge in allernächster Zeit zu rechnen.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback lobte den Schritt des 81-Jährigen: "Er steht zu seiner moralischen Verantwortung. Das erkenne ich ausdrücklich an." Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte, die Vereinbarung setze "gegenüber dem Ausland ein deutliches Zeichen, NS-Unrecht auch 70 Jahre nach Kriegsende nicht fortbestehen zu lassen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.04.2014

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