Länder wollen Schlupfloch bei Erbschaftssteuer stopfen

Die Länderfinanzminister wollen nach Informationen des "Handelsblatts" (Donnerstagsausgabe) ein beliebtes Schlupfloch bei der Erbschaftssteuer schließen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In "Empfehlungen" für das Jahressteuergesetz 2013 für die Bundesratssitzung an diesem Freitag fordern sie, dass "Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist", künftig nicht mehr zum begünstigten Betriebsvermögen zählen sollen. Als "geringfügig" sollen die Geldbestände nur noch dann gelten, wenn sie zehn Prozent des Unternehmenswertes nicht übersteigen. "Damit würden die meisten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer künftig verhindert", sagte Carl-Josef Husken, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young.

Carsten Kühl (SPD), Finanzminister von Rheinland-Pfalz, bestätigte: "Wir wollen bei den Gestaltungsmöglichkeiten, die mit der Umwandlung von Privat- in Betriebsvermögen bestehen, ein Schlupfloch schließen." Hintergrund der Länderpläne sind die stagnierenden Erbschaftssteuereinnahmen. Außerdem scheint das teils aggressive Werben von Beratern, selbst große Vermögen erbschaftssteuerfrei völlig legal mit Hilfe einer "Cash GmbH" auf die nächste Generation übertragen zu können, die Finanzminister zu ärgern.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.07.2012

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