Lammert gegen NPD-Verbotsantrag des Bundestages

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich gegen einen eigenständigen NPD-Verbotsantrag des Bundestages ausgesprochen und seine grundsätzlichen Zweifel an der Wirkung eines Verbotsverfahrens geäußert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In den "Kieler Nachrichten" (Donnerstagausgabe) sagte Lammert: "Nachdem der Bundesrat - wozu er ausdrücklich ermächtigt ist - einen Verbotsantrag beschlossen hat, besteht für weitere Verbotsanträge umso weniger Bedarf." In der Sache wäre nichts gewonnen, wäre die NPD verboten. "Deswegen habe ich mich ja auch immer außerordentlich zurückhaltend gegenüber der noch laufenden Debatte über ein Verbotsverfahren geäußert."

Jedenfalls stünde der erhoffte Nutzen eines solchen Verfahrens "sowohl bis zur Entscheidung wie mit Blick auf die Risiken der Entscheidung nach meiner Überzeugung in überhaupt keinem Verhältnis zu den Wirkungen, die sich daraus ergeben", sagte Lammert. Grundsätzlich halte er die verfassungsrechtliche Möglichkeit eines Parteienverbotes für eine schlüssige historisch gut begründete Konstruktion des Grundgesetzes. "Das gilt gerade nach den Erfahrungen, die wir mit der Selbstauflösung einer deutschen Demokratie und dem Scheitern der Weimarer Verfassung gemacht haben", meinte Lammert.

"Aber nach meinem Verständnis ist es auch ein Zeichen von Souveränität einer stabilen Demokratie, lästige unappetitliche, schwer erträgliche Konkurrenz nicht durch Verbote beseitigen zu wollen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.03.2013

Zur Startseite