Landgericht Verden widerspricht Edathy

Das Landgericht Verden hat der Darstellung von Sebastian Edathy zu einer möglichen Einstellung des Hauptverfahrens gegen ihn widersprochen.

Berlin/ Verden (dts Nachrichtenagentur) - Auf der Bundespressekonferenz am Donnerstag hatte der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete erklärt, der zuständige Richter habe angeregt, das Verfahren gegen ihn gegen eine Geldauflage einzustellen. Dazu sagte eine Gerichtssprecherin der Zeitung "Die Welt": "Das ist eine Anregung der Verteidigung von Herrn Edathy." Dazu würden entsprechende Schriftsätze vorliegen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Hannover ging die Initiative zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens von der Verteidigung Edathys aus. Eine Sprecherin ließ offen, ob ihre Behörde einem solchen Schritt zustimmen will, berichtet die Zeitung weiter. Der Einstellung des Hauptverfahrens kann nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung mit Zustimmung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegen Auflagen oder Weisungen zugestimmt werden, wenn diese geeignet sind, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.12.2014

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