Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren laut einer Entscheidung des Landgerichts Hannover offenbar rechtlich zulässig.
Hannover (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen von "Bild am Sonntag" hat am vergangenen Dienstag die 4. große Strafkammer des Landgerichts eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hannover abgelehnt. Ein Sprecher des Landgerichts sagte "Bild am Sonntag": "Die Beschwerde gegen fünf Durchsuchungsbeschlüsse wurde verworfen." Unterlagen und Dienst-Computer Edathys waren in seinen privaten und ehemaligen Bundestagsbüros von den Ermittlungsbehörden sichergestellt worden.
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.04.2014 Zur Startseite