Lange Wartezeiten: Anwältin hält Medizin-Studienplatzvergabe für verfassungswidrig

Die Wartezeiten auf einen Medizinstudienplatz sind nach Ansicht der Rechtsanwältin Mechtild Düsing "unzumutbar und nicht verfassungsgemäß".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht begründete die Münsteraner Anwältin im Nachrichtenmagazin "Focus" damit, dass "die Wartezeit die Regelstudienzeit übertrifft". Die Zugangshürde Abiturnote lehnt sie nicht grundsätzlich ab. Der 25-jährige Kläger wartet seit elf Semestern auf einen Medizin-Platz.

Das Bundesverfassungsgericht hatte seinen Vorstoß vor knapp einem Jahr zurückgewiesen. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen fand sich damit aber nicht ab und legte nun einen überarbeiteten Antrag auf Normenkontrolle vor.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.06.2013

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