Laschet für europäische Verteilung von Flüchtlingen nach deutschem Modell

Der stellvertretende CDU-Parteivorsitzende Armin Laschet wirbt für ein neues Verteilungssystem der Flüchtlinge in Europa nach deutschem Vorbild.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir brauchen eine europäische Flüchtlingspolitik mit einem Verteilungssystem, an dem sich alle europäischen Staaten beteiligen", sagte Laschet der "Welt". "Man müsste nach einem ähnlichen System vorgehen, wie wir es in Deutschland mit dem sogenannten Königsteiner Schlüssel haben." Nach diesem Schlüssel werden Asylbewerber in Deutschland nach Steueraufkommen und Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer in der Republik verteilt.

Bislang werden Flüchtlinge in Europa nach dem sogenannten Dublin-Verfahren zugeteilt. Demnach ist das Land für einen Asylbewerber zuständig, das dieser nachweislich zuerst betreten hat. Diese Regelung hat mit dazu geführt, dass etwa Portugal oder einige osteuropäische Staaten nur äußerst geringe Flüchtlingszahlen verbuchen.

Zuvor hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) neue Regeln zur Verteilung der Hilfesuchenden in Europa gefordert. "Es ist das Gebot der Stunde, die Flüchtlinge in Europa sinnhafter und solidarischer zu verteilen - etwa nach der Steuerkraft. Sonst können wir diese große Herausforderung nicht bewältigen", sagte er der "Welt am Sonntag".

Deutschland sei zwar nicht in einer Krise - "aber auch nicht weit weg davon". Dass selbst reiche Regionen wie die deutschen Bundesländer Probleme bei der Unterbringung von Asylsuchenden haben, führte Kretschmann auf zurückgebaute Kapazitäten in den vergangenen Jahren zurück: "Wir sind nicht überfordert, aber gefordert, weil wir darauf nicht vorbereitet waren." Daher sei er auch Bürgern und Hilfsinitiativen dankbar, die die Politik unterstützen, sagte der Regierungschef.

"Es kommen auch erste Angebote von Privatpersonen, ihre Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Darüber sind wir sehr froh und die brauchen wir auch."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.10.2014

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