Laumann warnt Kassen vor Rechtsverstoß beim Mindestlohn

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), hat die gesetzlichen Krankenkassen wenige Tage vor dem Jahreswechsel davor gewarnt, den ab Januar geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Hintergrund der Warnung ist die Praxis vieler Krankenkassen, Versicherten, die zum Beispiel wegen eines Krankenhausaufenthalts eine Haushaltshilfe benötigen, die entstehenden Kosten nur mit einem Stundensatz von rund fünf Euro zu vergüten: Die Rechtslage sei eindeutig, sagte Laumann dem "Handelsblatt". "Nach dem Sozialgesetzbuch müssen die Krankenkassen den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe erstatten, wenn sie selbst keine Haushaltshilfe stellen." Dazu hätten die Gerichte in der Vergangenheit entschieden, "dass für die Angemessenheit das ortsübliche Entgelt maßgeblich ist. Für mich ist klar, dass ab dem 1. Januar 2015 hier auch die unterste Lohngrenze zu beachten ist. Das heißt Haushaltshilfen haben einen klaren Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn." Dies bedeute, soweit die Stundensätze unter den Vorgaben liegen, müssen diese zum 1. Januar angepasst werden.

Auch der SPD-Bundesvize Ralf Stegner betonte, dass der Mindestlohn "überall und für alle" gelte, die keine Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können. "Es darf nicht geduldet werden, dass sich Krankenkassen oder andere hier vom Acker machen wollen", sagte Stegner dem "Handelsblatt". Die Politik werde das nicht hinnehmen.

Die SPD habe den Mindestlohn durchgesetzt. "Wir werden uns mit jedem anlegen, der das zu umgehen versucht."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.12.2014

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