Leipziger Justiz soll federführend bei Bearbeitung von Militärstrafsachen werden

Die schwarz-gelbe Koalition will die Justizbehörden in Leipzig mit der Zuständigkeit für Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz betrauen.

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege den Ländern seit Ende April vor, sagte ein Sprecher des Ministeriums dem Blatt. Allerdings sei dies nicht gleichbedeutend mit irgendeiner Art von Militärgerichtsbarkeit.

Erst wenn der Entwurf mit Ländern und Verbänden abgestimmt sei, komme er im Übrigen ins Kabinett, so der Sprecher. Bereits im Mai hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), angekündigt, die Staatsanwaltschaft Leipzig soll sich schwerpunktmäßig um diese Fälle kümmern. Leichte Fälle sollten vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelt werden, schwere Fälle vor dem Landgericht Leipzig.

Derzeit ist die Staatsanwaltschaft Potsdam zuständig, wenn etwa ein in Afghanistan oder auf dem Balkan stationierter Soldat in Verdacht gerät, eine Straftat begangen zu haben. In Potsdam sitzt das Einsatzführungskommando der Bundeswehr. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitet das Verfahren dann weiter an die Staatsanwaltschaft jener Region, aus der der Soldat kommt.

Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels unterstützt das Reformvorhaben. "Für Strafsachen der Bundeswehr im Ausland muss es eine zentrale Zuständigkeit geben", erklärte er der "Mitteldeutschen Zeitung". Dies diene der Schnelligkeit der Verfahren ebenso wie deren sachgerechter Abwicklung.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatten das Vorhaben am Rande der Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch in Berlin stellvertretend für alle Länder abgelehnt und betont, am besten bleibe alles, wie es ist. Wowereit warnte ausdrücklich vor einer Extra-Militärgerichtsbarkeit, die bei Uniformierten ein Auge zudrücke. "Da muss man höllisch aufpassen." Zudem behauptete er, die schwarz-gelbe Koalition habe noch keinen Gesetzentwurf präsentiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.12.2010

Zur Startseite