Leutheusser-Schnarrenberger: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat über neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten, informiert: Bei der elterlichen Sorge habe sich die Rechtslage geändert.

Ledige Väter hätten heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden.

Das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten.

Betroffene Väter müssten nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten, so die Ministerin. Das Bundesjustizministerium arbeite an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führe, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition würden zügig fortgesetzt.

Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssten jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.08.2010

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