Leutheusser-Schnarrenberger wegen Personalpolitik in der Kritik

Der Personalrat des Bundesjustizministeriums wirft Behördenchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Hintergrund der harschen Kritik ist ein geplanter Ausbau der Leitungsebene der Behörde: Die Ministerin will eine Stabsstelle "Justizaußenpolitik" einrichten und die Führung angeblich ohne Ausschreibung an einen Vertrauten vergeben, berichtet der "Spiegel". Der Personalrat kritisiert in einem internen Schreiben: "Die grundsätzliche Rechtspflicht zur Ausschreibung einer Stelle entspringt unmittelbar Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes." Im Ministerium gilt es als offenes Geheimnis, dass es mehrere geeignete Kandidaten gibt.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatte Leutheusser-Schnarrenberger Mitglieder des FDP-Freundeskreises auf gutdotierte Posten befördert. Auch die geplante Vergütung der neuen Leitungsfunktion mit mehr als 8.600 Euro pro Monat könnte ein Indiz für einen neuerlichen Freundschaftsdienst sein, heißt es in dem Bericht weiter. Um das üppige Gehalt zu rechtfertigen, muss die neue Einheit als Unterabteilung organisiert sein.

Dazu könnten der Stabsstelle auch Mitarbeiter der Ständigen Vertretung in Brüssel zugeordnet werden, die sich mit Justizpolitik beschäftigen – obwohl diese formal dem Auswärtigen Amt unterstehen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.01.2013

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