Leutheusser-Schnarrenberger wehrt sich gegen Vorwürfe des Innenministers

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung geht die Bundesjustizministerin in die Offensive.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Auch ohne die von der Union zuletzt vehement geforderte Vorratsdatenspeicherung sei die Aufklärung von Straftaten mit Internet-Bezug durch die Polizei möglich. Mit dieser Kernaussage begegnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Interview mit den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwoch-Ausgaben) dem Vorwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und dem Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziecke, es gebe "bewiesene Schutzlücken", seit das Bundesverfassungsgericht im März das Gesetz über die pauschale, sechsmonatige Speicherung von Telefon-, Handy- und E-Mail-Daten gekippt hat. "Gerade bei schweren Straftaten haben die Ermittlungsbehörden - auch nach dem Urteil aus Karlsruhe - die Möglichkeit, auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Das gilt sogar im Falle von so genannten Internet-Flatrates", sagte die FDP-Politikerin. Leutheusser-Schnarrenberger hält die Vorratsdatenspeicherung für überbewertet. "In 2009 waren bei 4,7 Millionen Strafermittlungsverfahren nur in 0,5 Prozent der Fälle Telekommunikationsdaten überhaupt von Belang."

Die Aufklärungsquote von Straftaten mit Internet-Bezug sei seit 2007 von 82,9 Prozent in 2009 auf 75,7 Prozent zurückgegangen. "Im vergangenen Jahr galt die Vorratsdatenspeicherung noch. Das zeigt doch deutlich die Vollzugsprobleme", sagte die Ministerin und fügte hinzu: "Wenn sich in Hamburg 1450 Kripobeamte 50 Rechner mit Internetzugang teilen müssen, wird es schon schwierig mit der Aufklärung. Wenn das BKA nur 30 Experten hat, um gegen Kinderpornografie vorzugehen, ebenfalls." Eine anlasslose Datenspeicherung sei ein tiefer Eingriff in die Vertraulichkeit von Kommunikation. Leutheusser-Schnarrenberger: "Der Einzelfall rechtfertigt nicht die pauschale Speicherung aller Kommunikationsdaten von 82 Millionen Bundesbürgern."

Die Ministerin forderte, dass ihr Kompromissvorschlag eines "Quick-Freeze"-Verfahrens "jetzt endlich sachlich diskutiert gehört. Reine Stimmungsmache hilft der inneren Sicherheit nicht weiter." Bei dem Verfahren, das etwa in den USA praktiziert wird, können Kommunikationsdaten bei dem Verdacht von schweren Straftaten "eingefroren" und später auf richterlichen Beschluss zur Verwertung durch die Ermittler wieder "aufgetaut" werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.10.2010

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