Leutheusser-Schnarrenberger weiter gegen nachträgliche Sicherungsverwahrung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Koalitionsstreit um die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern verhärten sich die Fronten immer mehr.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wandte sich in der "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe) in scharfer Form gegen die von der Union ins Gespräch gebrachte Sicherheitsunterbringung, um gefährliche Gewalttäter auch nach der Haft auf Dauer wegsperren zu können. Die Ministerin sagte: "Dieser Vorschlag bringt uns keinen Schritt weiter, weil wir gerade die Fälle, die uns jetzt die Probleme bereiten, damit nicht erfassen können. Es hat doch keinen Sinn, jetzt eine Regelung zu beschließen, die dann von den Gerichten wieder einkassiert wird. Davon hat niemand etwas." Für künftige Fälle sehe das anders aus, betonte Leutheusser-Schnarrenberger in der "Bild-Zeitung" weiter. "Ich bin dafür, dass die Gerichte Sicherungsverwahrung bei Gewalttaten häufiger anordnen - in Einzelfällen sogar bei Ersttätern."

Wenn sich später herausstelle, dass der Straftäter nicht mehr gefährlich sei, könne das Gericht die Sicherungsverwahrung immer noch aufheben. "Dagegen bringt die nachträgliche Sicherungsverwahrung keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn, weil sie wenig praxistauglich ist und von den Gerichten immer wieder aufgehoben werden musste." Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, müssen etliche Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung freigelassen werden, weil die Richter in der rückwirkenden Verlängerung der Sicherungsverwahrung einen Verstoß gegen die Menschenrechte sahen.

Dazu sagte die Justizministerin, wenn die Gerichte entschieden, dass Täter wegen des Urteils freigelassen werden müssten, dann könne die Politik nur noch dafür sorgen, dass die Bürger so gut wie möglich geschützt würden. "Deshalb bemühe ich mich, unseren Koalitionspartner zu bewegen, endlich dem Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zuzustimmen," sagte Leutheusser-Schnarrenberger Auch die meisten Bundesländer wollten dieses Instrument. "Deshalb verstehe ich nicht, warum bisher die Union eine rasche Lösung immer noch blockiert, obwohl das Bundeskabinett diese Maßnahme im Grundsatz schon beschlossen hat," kritisierte die FDP-Politikerin.

Gegenüber "Bild".de betonte die Ministerin ergänzend: Durch die elektronische Fußfessel werde die schwierige Arbeit der Polizei deutlich unterstützt und erleichtert. Gerade in extremen Fällen bringe die Fessel zusätzlichen Schutz: "Man kann damit z.B. die Auflage, dass sich ein entlassener Straftäter etwa einem Kindergarten nicht nähern darf, besser überwachen. Wenn er dagegen verstößt, ist das eine neue Straftat, wegen der er dann wieder eingesperrt werden kann."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.08.2010

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