Lucke: Juristische Vorgaben zur Bundestagswahl bereiten AfD Schwierigkeiten

Die eurokritische Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat große Schwierigkeiten, alle juristischen Vorgaben im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kandidaten für die Bundestagswahl zu erfüllen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das gestand AfD-Sprecher Bernd Lucke im Interview mit der "Welt" ein: "Große Probleme bereiten uns die Vorgaben des Gesetzgebers, weil wir zurzeit sehr viele Kandidaten haben." In Bayern etwa seien 180 Menschen an einer Bundestagskandidatur für die AfD interessiert. "Gerichte schreiben uns vor, dass jeder Kandidat die Möglichkeit haben muss, sich einer Landeswahlversammlung vorzustellen mit einer Redezeit von zehn Minuten. Und wenn man das bei 180 Kandidaten machen will, stößt man an Grenzen, weil keine Landeswahlversammlung das durchhalten kann", sagte Lucke. "Da spüren wir den Nachteil einer jungen Partei, in der man sich noch nicht so richtig kennt und es noch keine natürlichen Kandidaten geben kann." Die Partei versuche das Problem mit Hilfe des Internets zu lösen, indem Kandidaten sich erst einmal dort präsentierten.

"Aber auch das ist keine grundsätzliche Lösung, weil sich niemand 180 PDF-Dateien im Netz anschaut", sagte Lucke. Der AfD-Sprecher gestand zudem heftige Streitigkeiten in einigen Landesverbänden ein, die das Klima der Partei belasteten. In Bayern "rumpelt es ziemlich heftig", sagte Lucke.

Dort gebe es eine Auseinandersetzung zwischen dem gegenwärtigen Landesvorstand und einer innerparteilichen Opposition. Dabei spielten inhaltliche Differenzen allerdings keine Rolle. "Der Streit dreht sich um die demokratischen Gepflogenheiten innerhalb der Partei und um Kandidatenaufstellungen, bei der sich eine Seite benachteiligt fühlt", sagte Lucke.

Die Teilnahme an der Landtagswahl in Bayern sei endgültig vom Tisch.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.05.2013

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