Maas: Syrien-Einsatz weder völkerrechts- noch verfassungswidrig

Unmittelbar vor der Bundestagsentscheidung über die Beteiligung der Bundeswehr am Kampf gegen die Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) hat Justizminister Heiko Maas (SPD) Zweifel an der Vereinbarkeit des Einsatzes mit Völkerrecht und Grundgesetz zurückgewiesen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) sagte Maas: "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz." Zur Begründung verwies Maas auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind. "Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen." Auch völkerrechtlich sei das Mandat "zweifelsfrei gedeckt", meinte der Minister: "Frankreich kann sich auf das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte kollektive Selbstverteidigungsrecht berufen." Maas fügte hinzu, er halte den Einsatz nicht nur für rechtmäßig, sondern auch für notwendig: "Wir müssen diese terroristische Mörderbande stoppen. Das wird nicht allein mit militärischen Mitteln gelingen, aber eben auch nicht ohne."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.12.2015

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