Magazin: Sicherungshaftbefehl vor Bodenfelder Doppelmord abgelehnt

Für den mutmaßlichen Doppelmörder von Bodenfelde war zehn Tage vor seiner ersten Bluttat ein Sicherungshaftbefehl angefragt und von der zuständigen Behörde abgelehnt worden.

Northeim (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet der "Spiegel". Der Hintergrund waren Bewährungsauflagen, gegen die Jan O. verstoßen hatte. Statt sich, wie gefordert, ein Jahr lang wegen seiner Drogen- und Alkoholsucht betreuen und seinen Urin regelmäßig auf Suchtmittel kontrollieren zu lassen, war der 26- Jährige für die Therapeuten im Sommer nicht mehr erreichbar und hielt im September auch Termine mit seiner Bewährungshelferin nicht mehr ein.

Am 24. Oktober verursachte Jan O. ein Feuer in einem Schuppen im Uslarer Ortsteil Vahle, in der Folge brannte ein angrenzendes Mehrfamilienhaus. Im Zuge der Ermittlungen wurde er nur kurzzeitig festgenommen. Laut Staatsanwaltschaft hätten keine Haftgründe vorgelegen, die Beweise allenfalls für eine fahrlässige Brandstiftung gereicht.

Kriminalhauptkommissar Hartmut Reinecke, der spätere Leiter der Mordkommission, veranlasste diese Tat zu einem Anruf bei der Strafvollstreckungskammer in Stade. Fahrlässige Brandstiftung und Alkoholmissbrauch reichten der Behörde als Grund für einen Sicherungshaftbefehl jedoch nicht aus. "Gewalt war nie ein Thema", erklärt die Sprecherin des Landgerichts Stade, Petra Baars.

Immerhin erkannte die Strafvollstreckungskammer möglichen Handlungsbedarf: Am 12. November, drei Tage bevor Jan O. laut seinem Geständnis die 14-jährige Nina getötet hatte, beschloss die Kammer, mit ihm über eine kurzfristige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zu reden. Der Gesprächstermin wäre am 25. November gewesen, vier Tage nach dem Auffinden der Leichen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.11.2010

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