Magazin: Sondergremium zum Euro-Rettungsschirm könnte gegen Grundgesetz verstoßen

Das neue Spezialgremium des Bundestags zum Euro-Rettungsschirm beschneidet die Rechte der Abgeordneten und verstößt womöglich gegen das Grundgesetz.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Parlament, das dem "Spiegel" vorliegt. Es sei fraglich, ob die Regelungen bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht Bestand hätten, heißt es in der Expertise, die der SPD-Abgeordnete Swen Schulz in Auftrag gegeben hat. Die Bedenken richten sich gegen das neunköpfige Sondergremium, das in eiligen und vertraulichen Fällen schnell über die Milliardenhilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF entscheiden soll.

Die Mitglieder des Gremiums werden demnächst aus den Reihen des Haushaltsausschusses gewählt. Die Parlamentsjuristen bezweifeln aber, dass die Beteiligungsrechte der Abgeordneten auf diese Weise gewahrt bleiben. Die Budgethoheit liege beim Bundestag als Ganzem.

"Eine Delegation dieser Befugnis auf ein Sondergremium verlagert die Verantwortung auf einige Wenige und verhindert die Beteiligung aller Abgeordneten am parlamentarischen Willensbildungsprozess", so das Gutachten. SPD-Politiker Schulz erwägt nun eine Verfassungsklage: "Ein neunköpfiges Gremium kann den Bundestag in einer so wichtigen Frage nicht ersetzen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.10.2011

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