Manager Magazin: Hasso Plattner ist größter Wohltäter

Das Spendenaufkommen in Deutschland liegt stabil auf hohem Niveau – doch bei neuen mäzenatischen Großtaten ist ein Rückgang zu verzeichnen.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Die reichen Deutschen, sagt Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen (BDS), "spenden zwar viel, aber meist nicht in einem Umfang, in dem tatsächlich die Substanz ihres Vermögens eingebracht wird". Das zeigt auch die Liste der größten Einzelspenden und -stiftungen der vergangenen zwölf Monate, die manager magazin in seiner aktuellen Ausgabe exklusiv veröffentlicht (Erscheinungstermin: 9. Oktober). Angeführt wird sie von SAP-Mitgründer Hasso Plattner, der 17,1 Millionen Euro etwa für das von ihm initiierte Institut für Softwaresystem-Technik, das Potsdamer Stadtschloss oder ein Anti-Aids-Projekt in Südafrika ausgab.

An zweiter Stelle folgt Stefan Findel: Der Enkel des Jägermeister-Erfinders Curt Mast gab 13,8 Millionen Euro an Unicef, für die von ihm und seiner Frau Susan angestoßene Bildungsinitiative "Reaching the hardest to reach". Das Paar engagiert sich seit vielen Jahren für Unicef-Projekte, meist mit Fokus auf Hilfe für Kinder. Findel ist einer der wenigen, die bei ihren Zuwendungen auch das eigene finanzielle Fundament antasten.

"Unser Plan ist es, unser gesamtes Vermögen zu Lebzeiten auszugeben, in erster Linie für die Unterprivilegierten dieser Welt", sagt der Unternehmerenkel. Auf der Liste finden sich zahlreiche notorische Wohltäter, darunter Heinz-Horst Deichmann (12 Millionen Euro, unter anderem für Entwicklungshilfe) oder die Familien Herbert und Harald Quandt (5,4 Millionen Euro für die Dokumentationsstätte des ehemaligen NS-Zwangsarbeiterlagers in Berlin-Schöneweide). Thematisch stehen nach wie vor Bildung und soziale Teilhabe hoch im Kurs sowie Gaben mit einem direkten Bezug zum Spender selbst – wie etwa die Millionen, die Versicherungszar Reinfried Pohl regelmäßig seiner Heimatstadt Marburg zukommen lässt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.10.2012

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