Mehr als 14.000 Geldwäsche-Anzeigen im Jahr 2012

Die Sensibilität des deutschen Finanzsektors für Geldwäsche-Aktivitäten hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht: Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche, die unter anderem von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern beim Bundeskriminalamt (BKA) abgegeben wurden, hat sich seit 2008 auf mehr als 14.000 im Jahr 2012 verdoppelt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion zur Bilanz der Bundesregierung bei der Geldwäschebekämpfung hervor, die der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt. 2008 gingen demnach insgesamt 7.349 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche beim BKA ein, 2012 waren es bereits 14.361. Allein die Kreditinstitute haben dem Ministerium zufolge im vergangenen Jahr 12.308 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche an das BKA weitergegeben. Im Jahr 2008, in dem das Geldwäschegesetz strenger gefasst worden war, hatten die Banken lediglich auf 6.352 mögliche Geldwäsche-Fälle hingewiesen.

Wenig hat die Verschärfung des Geldwäschegesetzes dagegen in den übrigen Teilen der Wirtschaft verändert: Das Gesetz verpflichtet zwar auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken und Glücksspiel-Veranstalter im Internet, dem BKA jeden Verdacht auf Geldwäsche anzuzeigen. Doch 2012 gingen aus diesem Kreis der Verpflichteten nur 128 Anzeigen ein. Von Glücksspiel-Anbietern im Internet gebe es trotz der gesetzlichen Verpflichtung bisher keine einzige Anzeige, so das Ministerium.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.09.2013

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