Mehrheit traut sich keine Meinung zu privaten Schiedsgerichten zu

Viele Deutsche lehnen die im EU-Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) geplanten Schiedsgerichte ab, doch der Widerstand ist nicht so groß wie häufig behauptet: Eine Mehrheit traut sich gar keine Einschätzung zu den privaten Schiedsgerichtsverfahren zu.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag der "Welt am Sonntag" (8. November 2015) ergeben. Schiedsgerichte sollen Rechtssicherheit schaffen, indem sie ausländischen Investoren etwa im Falle von Enteignungen Klagen erlauben. Die GfK fragte, ob die Einführung einer solchen Institution vor diesem Hintergrund richtig sei.

19 Prozent der Befragten bejahten dies. 26,5 Prozent lehnten die Gerichte ab. 54,4 Prozent antworteten mit "Weiß nicht".

"Das Interesse an TTIP hängt stark vom Bildungsniveau ab", sagte GfK-Experte Klaus Hilbinger. Je höher ihr Bildungsstand, desto besser seien Bürger über das Abkommen informiert. "In der breiten Bevölkerung scheint das Thema aber offenbar noch nicht angekommen zu sein. Deshalb besteht weiterer Informationsbedarf." Zudem zeigt das Ergebnis: Wie eine Umfrage ausfällt, hängt von der genauen Fragestellung ab. In einer Emnid-Umfrage für die TTIP-Kritiker Campact und Foodwatch lehnten kürzlich 57 Prozent Schiedsgerichte ab, 31 Prozent hielten sie für eine gute Sache.

Nur zwölf Prozent trauten sich kein Urteil zu. Emnid stellte eine ähnliche Frage, betonte aber, dass "ausländische Investoren Staaten auf Schadensersatzzahlungen vor nicht-staatlichen Schiedsgerichten verklagen" können. Am 10. Oktober haben in Berlin mindestens 150.000 Menschen gegen TTIP demonstriert. Sie fürchten ein Absinken von Verbraucherstandards, die Einführung einer "Schattenjustiz" durch Schiedsgerichte und kritisieren, die Verhandlungen seien zu intransparent. Die USA und die EU erhoffen sich von dem Handelsabkommen Wachstumsimpulse. Im Oktober fand in Miami die 11. Verhandlungsrunde statt. Bis Ende 2016 soll der Vertrag stehen. An der repräsentativen Umfrage nahmen 959 Personen teil. Die Frage, die die GfK stellte, lautete: "Durch das geplante transatlantische Handelsabkommen TTIP sollen ausländische Investoren in Ausnahmefällen die Möglichkeit bekommen, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen - etwa, wenn sie enteignet werden. Auf diese Weise soll Investitionssicherheit geschaffen werden. Ist die Einführung solcher Schiedsgerichte Ihrer Ansicht nach richtig?"

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.11.2015

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