Die Bundesregierung erlaubt im Fall Böhmermann Ermittlungen nach § 103 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen".
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sagte Merkel am Freitagmittag. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.04.2016 Zur Startseite