Merkel erlaubt Ermittlungen nach "Majestätsbeleidigungs-Paragraf"

Die Bundesregierung erlaubt im Fall Böhmermann Ermittlungen nach § 103 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sagte Merkel am Freitagmittag. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.04.2016

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