Mietpreisbremse sorgt weiter für Streit in der Koalition

In der Großen Koalition gibt es weiterhin Streit um die geplante Mietpreisbremse und um die bisher fehlende Gesamtstrategie für mehr bezahlbares Wohnen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Unions-Fraktionsvize Jan-Marco Luczak, zuständiger Berichterstatter, hat SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas der "Leipziger Volkszeitung" (Montagsausgabe) zufolge aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf zu korrigieren, weil er gegen die Verabredungen im Koalitionsvertrag verstoße. Zugleich verlange Luczak von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass auch der Bund seiner Verantwortung für bezahlbares Wohnen nachkomme. In einem Brief an Schäuble kritisiert der Unionspolitiker die Hochpreispolitik des Bundes beim Verkauf seiner Immobilien zum Zweck des Wohnungsneubaus, berichtet die Zeitung weiter.

"Es ist wichtig, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Wohnungen nicht ausschließlich zu Höchstpreisen verkauft", fordert Luczak. "Wir brauchen eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen gegen die Wohnungsknappheit und steigende Mieten in Ballungsgebieten." Die auf Wunsch der SPD und von Bundeskanzlerin Angela Merkel verabredete Mietpreisbremse könne "kurzfristig" dämpfend auf Mietpreissteigerungen in bestimmten Ballungszentren und großen Städten wirken.

Aber Ursache für die steigenden Mietpreise sei, dass es auf dem Markt nicht genug Wohnungen gebe. "Daher darf die Mietpreisbremse auf keinen Fall eine Investitionsbremse werden", warnte der Unionsexperte. Die Mietpreisbremse müsse zielgenau, örtlich begrenzt und zeitlich befristet sein.

"Der aktuelle Entwurf setzt freilich den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD nicht um. Daher muss Bundesjustizminister Heiko Maas den Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse nachbessern". Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, fehlt die zeitliche Begrenzung der Mietpreisbremse auf maximal fünf Jahre im aktuellen Entwurf, berichtet die Zeitung weiter.

Der Referentenentwurf von Maas "schafft so eine unbefristete Ermächtigungsgrundlage für die Länder", warnt Luczak. "Kettenmietpreisbremsen darf es aber nicht geben." Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sei auch der Nachweis einer tatsächlichen Wohnungsnot mit empirischen Daten laut Entwurf nicht vorgesehen. "Die Mietpreisbremse ist ein schwerer Eingriff in die Rechte des Eigentümers. Dieser muss anhand von objektiven und nachprüfbaren Kriterien verfassungsrechtlich sauber begründet werden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.06.2014

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