Mindestlohn: Von der Leyen glaubt an Einkommensverbesserungen für Hunderttausende

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht davon aus, dass die Einführung des allgemeinen Mindestlohns für hunderttausende Geringverdiener spürbare Einkommensverbesserungen bringen wird.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Frage, ob jemand, der voll und fleißig arbeitet, seinen eigenen Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten kann, muss in Deutschland im Grundsatz mit Ja beantwortet werden", sagte von der Leyen in einem Interview mit der "Bild am Sonntag". Tarifverträge und Branchenmindestlöhne, die unter der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen, müssen nach von der Leyens Worten schrittweise angehoben werden: "Generell müssten Niedrigstlöhne, die unter dem allgemeinen Mindestlohn liegen, gegebenenfalls nach einer Übergangsfrist auf die Lohnuntergrenze angehoben werden. Sonst bräuchten wir ja keine allgemeine Regel."

Die Einführung einer Lohnuntergrenze führe dazu, dass Vollzeit-Arbeitnehmer künftig genug verdienen, so dass sie nicht mehr auf eine Aufstockung durch Hartz IV angewiesen sind: "Ein Geschäftsmodell, das darauf beruht, dass ein Arbeitgeber einen Minimallohn zahlt und der Rest vom Staat aufgestockt wird, kann ich nicht akzeptieren. Das geht auf die Dauer nicht gut und drängt die Arbeitgeber an die Wand, die faire Löhne zahlen, die ihre Beschäftigten am Erfolg angemessen beteiligen." Zur konkreten Höhe eines Mindestlohns wollte sich die Ministerin nicht äußern: "Wenn ich es ernst meine damit, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften unterstützt von der Wissenschaft ohne Einmischen der Politik eine passende Lohnuntergrenze finden sollen, dann darf und werde ich mich als zuständige Ministerin dazu nicht äußern."

Die Ministerin zeigte sich jedoch aufgeschlossen für eine unterschiedliche Höhe des Mindestlohns in Ost und West: "Die Kommission sollte breit darüber diskutieren, ob es regionale Unterschiede für eine Lohnuntergrenze geben kann und das plausibel begründen. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind bei der Berücksichtigung von regionalen Unterschieden im Tarifgefüge sehr erfahren."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.11.2011

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