Ministerien wehren sich gegen Parkgebühr für Bundesbeamte

Ein Richtlinienentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wonach Beamte in Ministerien und anderen Bundesbehörden künftig für die Dienstparkplätze bezahlen sollen, stößt auf nahezu einhellige Ablehnung der betroffenen Ressorts.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet der "Spiegel". In Protestschreiben an das Bundesfinanzministerium machen Ministerien und Verwaltungen Front gegen das Vorhaben – zum Teil mit Begründungen, die von der bisherigen politischen Linie ihrer Häuser deutlich abweichen. Das Umweltministerium, das sich sonst so gern für den öffentlichen Nahverkehr stark macht, kann sich einen reibungslosen Ministeriumsbetrieb ohne kostenfreie Stellplätze nicht vorstellen – jedenfalls nicht am Standort Bonn.

Zwar gebe es direkt am Beamtenbau Haltestellen von Bussen und Bahn, räumen Norbert Röttgens Beamte in ihrem Schreiben ein. Jedoch sei "Mitarbeitern aus dem ländlichen Raum (Eifel, Vorgebirge, Westerwald) eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus zeitlichen Gründen nicht zuzumuten". Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat offenbar ebenfalls wenig Vertrauen in die Loyalität ihrer Beamten.

Sollten deren Parkplätze künftig kostenpflichtig sein, könnten "ganz erhebliche Störungen im Betriebsklima" die Folge sein, heißt es in einer Stellungnahme aus ihrem Haus. Auch die Regierungskontrolleure vom Bundesrechnungshof wollen auf zusätzliche Einnahmen aus Parkgebühren lieber verzichten. Gegen die geplanten Parkgebühren sprächen "soziale Gesichtspunkte, Motivationsbeeinträchtigung bei den Beschäftigten und zu erwartender und bereits angekündigter Widerstand der Personalvertretung", heißt es in dem Schreiben des Rechnungshofs.

Auf Geheiß von Haushaltspolitikern von Union und FDP soll Schäubles Richtlinie für die Parkplatzgebühren Ende März stehen. Noch davor wollen die Haushälter und Schäubles Beamte beraten, wie man auf den Widerstand der anderen Häuser reagiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.03.2011

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