Missbrauchsopfer wollen Verjährung mit Klage abschaffen

Der Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexuellem Missbrauch, Norbert Denef, will durch eine Klage die Verjährungsfristen für Missbrauchstaten aufheben.

Lübeck (dts Nachrichtenagentur) - "Deshalb werden wir beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen. Wohin sollen wir uns wenden, wenn wir uns von der Politik verraten fühlen?", sagte der Denef der "Zeit". Denef wurde als Kind jahrelang von einem katholischen Priester und einem Kantor missbraucht.

Beide Täter gestanden, wurden jedoch nicht belangt, weil ihre Taten verjährt waren. "Abhängigkeit vom Täter, Traumatisierung und Verdrängung führen dazu, dass viele Betroffene sich, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren zur Klage durchringen. Aktuelle Forschungsergebnisse sagen, dass die Schweigezeit von der Tat bis zum Outing oft Jahrzehnte dauert. Dem trägt weder unser Strafrecht noch unser Zivilrecht Rechnung", begründete Denef seine Kritik an der Verjährung derartiger Taten. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung verjähren nach 20 Jahren, sexueller Missbrauch innerhalb von nur zehn Jahren - jeweils gerechnet vom vollendeten 18. Lebensjahr des Betroffenen an. "Das Missbrauchserleben ist extrem scham- und angstbesetzt, fast immer haben die Opfer Schuldgefühle. Deshalb können die meisten ihr Leid zunächst nicht artikulieren", sagte Denef. Der Opfervertreter kritisierte auch den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch, den die Bundesregierung im Frühjahr 2010 angestoßen hatte. Er betrachte das Gremium als gescheitert, weil die Runde die Verjährungsfristen nicht antasten wolle.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.11.2011

Zur Startseite