Mord an Joggerin: Täter muss erneut in Sicherungsverwahrung

Ein verurteilter Mörder, der vor 15 Jahren eine Joggerin umgebracht hat, muss nach seiner Haft nun erneut in Sicherungsverwahrung.

Regensburg (dts Nachrichtenagentur) - Das ordnete das Landgericht Regensburg an. "Wir gehen davon aus, dass von dem Mann derzeit eine hochgradige Gefahr ausgeht", sagte der Vorsitzende Richter. Der mittlerweile 34-Jährige leide unter sexuellem Sadismus, diagnostizierte ein Gutachter.

Daniel I. hatte 1997 eine 19-jährige Frau beim Joggen in einem Wald bei Kelheim in Bayern überfallen und erwürgt. Danach verging er sich an ihrer Leiche. Er wurde zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt, die er von 1999 bis 2009 verbüßte.

Anschließend kam er in die Sicherungsverwahrung. Da der Bundesgerichtshof in Karlsruhe diese Art von Verwahrung im Mai 2011 als verfassungswidrig erklärte, musste der Fall neu verhandelt werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.08.2012

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