Nürburgring-Pleite: Experten halten Vorgehen der EU-Kommission für konsequent und absehbar

Namhafte Experten halten das Vorgehen der EU-Kommission im Fall Nürburgring für konsequent und absehbar.

Nürburg (dts Nachrichtenagentur) - "Nach dem EU-Recht ist es so, dass Rettungsbeihilfen nur einmal innerhalb von zehn Jahren gewährt werden können", sagte Andreas Bartosch, einer der versiertesten Kenner auf dem Gebiet des EU-Beihilferechts, gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz". "Wenn nun eine weitere Rettungsmaßnahme, wenige Monate nachdem die Kommission ihre vertiefte Prüfung begonnen hat, gewährt wird, dann ist das eklatant mit dem Grundsatz nicht vereinbar. Das war zumindest seit März diesen Jahres erkennbar."

Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine schnelle Genehmigung über eine Rettungsbeihilfe von 13 Millionen Euro versagt und damit faktisch die Insolvenz der größtenteils landeseigenen Nürburgring GmbH besiegelt. Hintergrund ist, dass die EU-Wettbewerbskommission bereits im März ein so genanntes Hauptprüfverfahren zum Fall Nürburgring eingeleitet hat und in der Vergangenheit geflossene Millionenzahlungen für den Nürburgring in Höhe von rund 485 Millionen Euro überprüft. Nach einer ersten Bewertung hat sie bei vielen der Zahlungen ernsthafte Zweifel, ob diese mit EU-Recht vereinbar sind, weil sie darin Rettungsbeihilfen vermutet.

Nach Angaben der EU-Kommission hat die rheinland-pfälzische Landesregierung diese Zahlungen auch nie in Brüssel notifiziert, also angemeldet. "Die Maßnahmen wurden ohne vorherige Notifizierung bei der Kommission durchgeführt, weil das Land der Auffassung war und ist, dass es sich um beihilfefreie Maßnahmen handelt", teilte die Staatskanzlei mit. Ebenso wurde bestätigt, dass sie nach der Ablehnung aus Brüssel nach einer Möglichkeit gesucht habe, die Nürburgring GmbH dennoch zu unterstützen.

Dies sei aber verworfen worden, weil nicht sicher gewesen sei, dass die EU-Kommission diese Maßnahme als beihilfefrei qualifizieren würde.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.07.2012

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