NRW droht Bundesregierung mit Klage

Das Land Nordrhein-Westfalen droht der Bundesregierung mit Klage, sollte sie nicht bereit sein, die Länder gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) besser zu vertreten.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn wir nicht bald zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, werden wir gezwungen sein, das Bundesverfassungsgericht anzurufen", sagte die für Bundes- und Europa-Angelegenheiten zuständige NRW-Ministerin Angelika Schwall-Düren (SPD) der "Süddeutschen Zeitung". Anlass ist eine an diesem Mittwoch veröffentliche Entscheidung des EuGH zur Frage, wie weit das Tariftreuegesetz von NRW reicht. Es verlangt von Auftragnehmern öffentlicher Institutionen, dass diese in ihren Unternehmen Tariflöhne zahlen müssen.

Der EuGH hat nun entschieden, dass dieses nicht gelten dürfe, wenn diese Unternehmen die Aufträge an ausländische Partnerfirmen weiterreichten. In dem konkreten Fall ging es um einen Auftrag der Stadt Dortmund, um den sich die Bundesdruckerei vergeblich beworben hatte, schreibt die SZ. Sie habe den Auftrag von einem polnischen Unternehmen durchführen lassen wollen, in dem deutsche Tariflöhne nicht gelten. In dem Verfahren hat sich NRW von der Bundesregierung nicht ausreichend vertreten gefühlt: "Die Bundesregierung hat keine unserer Stellungnahmen weitergereicht. Selbst einen Beschluss des Bundesrates, eine mündliche Anhörung zu dem Fall vor dem EuGH zu beantragen, hat die Bundesregierung ignoriert", sagte Schwall-Düren. So ein Vorgehen dürfe sich "nicht wiederholen". Ende Mai hat deshalb Bundesratspräsident Stephan Weil in einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel bereits die Möglichkeit einer Klage angedroht, sollte sich der Bund nicht grundsätzlich dazu bereit erklären, seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Merkel hat Anfang Juni geantwortet, dass es in ihrem Interesse sei, wenn es zu einer einvernehmlichen Lösung komme, berichtet die Zeitung weiter. So eine Lösung stehe aber trotz verschiedener Verhandlungsrunden immer noch aus. Nach den Regeln des Grundgesetzes und des europäischen Rechts kann nur der Bund gegenüber den europäischen Institutionen die Interessen der Länder vertreten.

In Rechtsstreitigkeiten auf Europäischer Ebene sind die Länder deshalb vollständig auf die Unterstützung der Bundesregierung angewiesen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.09.2014

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