NRW-Grünen-Chef kritisiert Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht

Der Landesvorsitzende der Grünen in Nordrhein-Westfalen, Sven Lehmann, hat den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht kritisiert.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Karlsruhe bestätigte das Recht einer katholischen Klinik, einem Chefarzt zu kündigen, der nach Ehescheidung wieder geheiratet und damit gegen katholische Glaubensgrundsätze verstoßen hatte. Lehmann sagte der "Rheinische Post" (Freitagausgabe) dazu: "Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt hat. Das kirchliche Arbeitsrecht atmet den Geist des letzten Jahrtausends. Scheidung oder Homosexualität sind kein Kündigungsgrund. Es ist auch nicht akzeptabel, dass viele kirchlich Beschäftigte schlechteren Kündigungsschutz haben oder keine Betriebsräte gründen dürfen." Dies, so fuhr der NRW-Grünen-Chef fort, gilt umso mehr, da die meisten Einrichtungen mehrheitlich öffentlich finanziert werden.

Immer mehr Gläubige lehnten die rigorose Haltung der Kirchenführungen in dieser Frage ab: "Wir Grüne fordern, dass kirchliche Beschäftigte außerhalb des Verkündigungsbereichs die gleichen Rechte bekommen wie andere Arbeitnehmer auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss so geändert werden, dass seine Bestimmungen auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen gelten."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.11.2014

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