NRW-Wissenschaftsministerin signalisiert Gesprächsbereitschaft bei Hochschulgesetz-Novelle

Die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) hat erstmals ihre Bereitschaft signalisiert, einen zentralen Punkt ihrer Hochschulgesetz-Novelle fallen zu lassen.

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Schulze sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe), sie beharre nicht darauf, dass ihr Ministerium dem Fachbereich einer Hochschule per Rechtsverordnung das Promotionsrecht entziehen dürfe. Diese Neuerung war von der Landesrektorenkonferenz als "Frontalangriff auf das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen" gewertet worden. Ministerin Schulze, die bisher nur zu "Präzisierungen und Konkretisierungen" an ihrem Gesetzentwurf bereit war, sagte der Zeitung, sie sei bereit, den Absatz zum Promotionsrecht zu überarbeiten "und gegebenenfalls sogar auf ihn zu verzichten".

Unterdessen sind die Wissenschaftsministerin und die nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen bemüht, ihren seit Monaten schwelenden Konflikt beizulegen. Nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" haben Ministerin Schulze und die Führung der Landesrektorenkonferenz für den kommenden Samstag ein ausführliches Gespräch vereinbart. Die Rektoren werfen der Ministerin vor, mithilfe des Hochschulzukunftsgesetzes ein "monokratisches System" errichten zu wollen, mit dem ihr Haus "mit umfassender Machtfülle" agieren könne.

Ministerin Schulze sagte hingegen, sie verstehe die Aufregung nicht. Auch nach der Reform bleibe das nordrhein-westfälische Gesetz die Norm, die den nordrhein-westfälischen Hochschulen im Bundesvergleich die größten Freiheiten garantiere. Zu einer Gängelung der Hochschulen werde es nicht kommen.

In einem Flächenland mit 37 Hochschulen könne man aber nicht auf eine Hochschullandesplanung verzichten. 37 Einzelmeinungen ergäben keine Landesplanung. "Und wir brauchen dann schon auch Mittel, um unseren Vorstellungen Nachdruck zu verleihen."

Die Ministerin erklärte zudem, manche Kritik habe sie besonders gewundert. So sei der Entzug des Promotionsrechts von den Universitäten selbst mehrfach ins Gespräch gebracht worden. "Anlass war die Debatte über das Promotionsrecht an Fachhochschulen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.01.2014

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