NSA-Skandal: Bundesanwaltschaft fordert Auskünfte

Die Bundesanwaltschaft hat alle mit dem NSA-Skandal befassten deutschen Nachrichtendienste sowie die zuständigen Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zur Sache zu geben, um auf dieser Grundlage über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu entscheiden.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - "Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat", sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der "Mitteldeutschen Zeitung". "Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte." Relevant sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, betonte der Sprecher.

Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob der NSA-Enthüller Edward Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.08.2013

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