NSA-Spähaffäre: IT-Jurist warnt vor Datenblockade gegen die USA

Nach Einschätzung von Arnd Böken, Experte für IT-Recht in der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen in Berlin, würde es die deutsche Wirtschaft empfindlich treffen, sollten die Datenschützer aus Bund und Ländern wegen der NSA-Spähaffäre vorerst keine neuen Genehmigungen an Firmen für die Datenübermittlung in Drittstaaten erteilen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Möglichkeit zu Einzeluntersagungen ist ein scharfes Schwert", schreibt Böken in einem Gastbeitrag für "Handelsblatt-Online". "Ein einzelnes Verbot hätte nicht nur Folgen für das Cloud-Computing. Es dürfte auch die Rechtssicherheit bei der transatlantischen Datenübermittlung allgemein einschränken und damit Handel und Wirtschaft empfindlich treffen."

Zur Begründung führte Böken an, dass Unternehmen bei Datenaustausch mit Dienstleistern und eigenen Töchtern im In- und Ausland darauf angewiesen seien, das es "verlässliche Regeln für den Datentransfer" ins Ausland gebe. "Ohne solche Regeln müsste ein Unternehmen für jeden Export von Kundendaten eine ausdrückliche Einwilligung jedes Betroffenen einholen." So sei internationaler Handel nicht möglich, betonte der IT-Fachanwalt.

Hintergrund ist, dass die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder jüngst gedroht hatten, die bisherige Praxis beim Datenaustausch mit dem Ausland gründlich zu überprüfen und notfalls einseitig aufzukündigen. Dies wäre gemäß dem sogenannten Safe-Harbor-Abkommen erlaubt. Diese Vereinbarung von 1998 ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten von EU-Bürgern legal in die USA zu übermitteln – obwohl die USA kein dem EU-Datenschutz vergleichbares Niveau haben.

Grundlage ist das Prinzip der Selbstregulierung, so können US-Firmen sich registrieren lassen und müssen sich verpflichten, bestimmte Prinzipien einzuhalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.08.2013

Zur Startseite