NSU-Prozess: Anklage zielt auf Tötung als einzigen Zweck

Am zweiten Tag des NSU-Prozesses wurde von der Bundesanwaltschaft die Anklage vorgetragen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Die Hauptangeklagte Beate Z. blieb während der fast einstündigen Verlesung der Schrift durch Bundesanwalt Herbert Diemer ruhig. Ihr wird vorgeworfen in zehn Fällen "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" Menschen getötet zu haben. Zudem sei sie Mitglied einer Vereinigung, die "Mord und gemeingefährliche Straftaten" beging, um die Bevölkerung auf "erhebliche Weise einzuschüchtern" und den Staat "erheblich zu schädigen".

Diemer beschrieb weiter die Gründung und das Vorgehen der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" und las die Namen der Toten vor. Beate Z. hielt er vor "jeweils an der Planung und Vorbereitung" der Taten beteiligt gewesen zu sein und so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet zu haben. Vor und nach der Verlesung der Anklageschrift stellten die Verteidiger zahlreiche Anträge.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnte schließlich die Anträge von Beate Z.s Verteidigern ab, den Prozess auszusetzen und in einen größeren Saal zu verlegen. Unterdessen hat der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Bund-Länder-Kommission zum Rechtsterrorismus, die eigentlich am Donnerstag in das Gremium kommen sollte, wieder ausgeladen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf mehrere Ausschuss-Mitglieder.

Grund sind Unstimmigkeiten über die Geheimhaltung. Der Ausschuss wollte die Kommission in öffentlicher Sitzung nach ihren Schlussfolgerungen aus den NSU-Fahndungspannen befragen. Das lehnte die Innenministerkonferenz (IMK) unter Hinweis auf die erst Ende kommender Woche stattfindende IMK-Tagung ab.

Sie wollte auch nicht, dass der NSU-Ausschuss die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission öffentlich bewertet. Daraufhin fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die Einladung zurückzunehmen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth, der dem Ausschuss angehört, sagte der "Kölner Stadt-Anzeiger": "Es ist bedauerlich, dass die Länder nach so langer Zeit und so vielen Sitzungen nur wenig dazu gelernt haben." Sie könnten sich ein Beispiel an ihren eigenen Sicherheitsbehörden nehmen. Der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) bestätigte den Vorgang.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.05.2013

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