NSU-Prozess: Antrag auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen

Am fünften Tag des NSU-Prozesses haben die Verteidiger der Angeklagten Beate Z. die Einstellung des Verfahrens wegen Vorverurteilung ihrer Mandantin gefordert.

München (dts Nachrichtenagentur) - Anwältin Anja Sturm sprach von einer "beispiellosen Vorverurteilung" seitens Vertretern staatlicher Stellen. Das Oberlandesgericht München wies den Antrag ebenso wie eine Reihe anderer Anträge zurück. Durch die Flut von Anträgen konnte erst am Dienstagnachmittag die erste Vernehmung eines Angeklagten beginnen.

Die Aussage von Carsten S., der die Waffe besorgt haben soll, die der NSU zum Töten nutzte, könnte Beate Z. schwer belasten. Die Hauptangeklagte Beate Z. muss sich vor Gericht wegen Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds verantworten - darunter Morde an einer Polizistin und an neun türkisch- und griechischstämmigen Männern sowie zwei Anschläge und zahlreiche Raubüberfälle. Beate Z. sei "jeweils an der Planung und Vorbereitung" der Taten beteiligt gewesen und habe so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet, heißt es in der Anklageschrift.

Aussagen wollen bislang nur die Nebenangeklagten Carsten S. und Holger G.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.06.2013

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