NSU-Prozess: Befangenheitsantrag von Beate Z. abgelehnt

Der Befangenheitsantrag der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Z., die vor dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess vor Gericht steht, ist abgelehnt und die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt worden.

München (dts Nachrichtenagentur) - Die Angeklagte hatte den Richtern vorgeworfen, Zeugen nicht ausreichend befragt zu haben. In der Ablehnung des Antrags, welche der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt, wurde der Vorwurf als unbegründet zurückgewiesen. Die Zeugenvernehmung sei noch gar nicht abgeschlossen, weshalb noch gar nicht beurteilt werden könne, ob bestimmte Aspekte vernachlässigt worden seien, so die Richter den Angaben zufolge.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.07.2014

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