NSU-Prozess: Gutachter fordert Jugendstrafrecht für Carsten S.

Im Münchner NSU-Prozess könnte der wegen Beihilfe zum Mordes angeklagte Carsten S. nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

München (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der "Welt" schreibt ein Psychiater in seinem Gutachten, dass es Hinweise auf eine Entwicklungsverzögerung gebe. Carsten S. gehörte zum Umfeld der Jenaer Rechtsterroristen, die 1998 untertauchten. Er hat zugegeben, die Ceska-Pistole, mit der neun Migranten ermordet wurden, an Uwe B. und Uwe M. übergeben zu haben.

Zum Zeitpunkt der Übergabe war er aber erst 19 oder 20 Jahre alt. Sollte das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, würde das Strafmaß erheblich milder ausfallen. Carsten S. stieg unter anderem wegen seiner Homosexualität kurze Zeit später aus der Szene aus, studierte in Düsseldorf und arbeitete bei der dortigen AIDS-Hilfe.

Der Angeklagte hat wie der ebenfalls beschuldigte Holger G. angekündigt, vor Gericht aussagen zu wollen. Die Vernehmungen der beiden könnte am nächsten Verhandlungstag (Dienstag) beginnen. Holger G. gehörte zu den Unterstützern des Trios und versorgte sie bis 2011 mit Informationen und Dokumenten, mit denen die mutmaßlichen "NSU"-Mitglieder falsche Identitäten nutzen konnten.

Er besuchte das Trio mehrfach in deren Sommerurlaub, so etwa im Jahre 2000, als er nach Usedom reiste. Dort luden ihn die Drei sogar zu einem Rundlfug ein: In zwei gechartetern Kleinflugzeugen umrundeten die Freunde die Ostseeinsel. Dabei betonte Holger G. das Beate Z., die letzte Überlebende der Gruppe, absolut gleichberechtigt neben den beiden Männern agierte.

Sie trete selbstbewusst und zielstrebig auf. Holger G. hat ebenfalls umfassend ausgesagt und wurde wie Carsten S. nach seiner Haftentlassung im Mai 2012 in das Zeugenschutzprogramm des BKA aufgenommen. Beide leben heute unter neuem Namen in anderen Städten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.06.2013

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