NSU-Prozess: Rechtsanwalt sieht Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt

Rechtsanwalt Yavuz Narin, der Angehörige eines NSU-Mordopfers vertritt, sieht im Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Z. und vier mutmaßliche Unterstützer den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt.

München (dts Nachrichtenagentur) - "Ich finde es erstaunlich, dass das Gericht durch ein solches Akkreditierungsverfahren eine bestimmte Anzahl von Journalisten für die kommenden zwei bis drei Jahre privilegiert und die gesamte übrige, vor allem internationale Presse de facto vom Prozeß ausschließt", sagte Narin der Tageszeitung "Junge Welt" (Dienstagausgabe). Die Hauptverhandlung gegen Z. und vier weitere Angeklagte beginnt am 17. April in München. Während das dortige Oberlandesgericht trotz massiver Kritik nur 50 Journalisten einen Platz im Gerichtsaal zugesteht, fordert Narin eine Lösung für weitere interessierte Medien und kann die Angst vor einem ungültigen Urteil bei veränderter Akkreditierungspraxis nicht nachvollziehen.

Im Gegenteil könne es eher ein Revisionsgrund sein, wenn das Gericht an seiner selbst auferlegten Verfahrensregel festhalte. Die sicheren Plätze waren laut Gericht nach dem Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben worden. Gegen eine Videoübertragung in einen weiteren Saal desselben Gerichts spreche nach Ansicht namhafter Rechtsgelehrter nichts, sagte Narin gegenüber der Zeitung.

Beispielhaft nannte er den früheren Verfassungsrichter Winfried Hassemer und den Strafrechtsprofessor Claus Roxin.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.04.2013

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