NSU-Prozess: Richter weisen Befangenheitsantrag zurück

Im NSU-Prozess sind nach Informationen des "Tagesspiegels" (Samstagsausgabe) die Anwälte des Angeklagten Ralf W. mit ihrem Befangenheitsantrag gegen drei Richter des 6. Strafsenats gescheitert.

München (dts Nachrichtenagentur) - Zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München sowie ein Richter eines anderen Senats wiesen das Ablehnungsgesuch an diesem Freitag laut dem Bericht als unbegründet zurück. Ws. Verteidiger Nicole Schneiders und Olaf Klemke hatten am Montag zu Beginn des Prozesses den Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats, Manfred Götzl, sowie zwei Kollegen als befangen abgelehnt.

Dieses Gesuch sei zulässig, aber unbegründet, heiße es in dem am Freitag ergangenen Beschluss. Es lägen "keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.05.2013

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