Nach G20: Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Polizeidatei

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, hat im Nachgang zum G20-Gipfel gravierende Mängel im zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL festgestellt.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - In einem vertraulichen Bericht an den Bundestag, über den das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, moniert Voßhoff, dass bei INPOL in der Regel überhaupt nicht ersichtlich sei, "wie die dort gespeicherten Strafverfahren letztlich ausgegangen sind". Für Freisprüche oder Einstellungen siehe INPOL kein eigenes Verfahren vor. Das sei ein "ein erheblicher struktureller Mangel des bisherigen INPOL-Systems".

Die Datenschutzbeauftragte äußerte zugleich erhebliche Zweifel an der Qualität der gespeicherten Daten. Bei der Überprüfung der gespeicherten Daten von 32 Journalisten, denen beim G20-Gipfel die Akkreditierung nachträglich entzogen wurde, habe es sich oft um Straftaten "an der untersten Grenze der Tatbestandsmäßigkeit" gehandelt. Dennoch habe sich bei einer Durchsicht ergeben, dass einzelne Datensätze älter als zehn Jahre waren: "Je älter allerdings eine Speicherung ist, desto wichtiger ist es, ihre Notwendigkeit zu begründen."

Das zu beurteilen, falle allerdings in die Verantwortung der Landespolizeibehörden. Bei 16 betroffenen Journalisten hätten vom Bundesverfassungsschutz übermittelte Daten "eine maßgebliche Rolle" bei der Sicherheitsbewertung durch das BKA gespielt. In ihrem vertraulichen Bericht kritisiert die Datenschutzbeauftragte, dass die Auskünfte nur sehr vage waren: "Zumeist handelte es sich um Mitteilungen, die sich auf gewaltorientierte, gewaltbereite oder gewaltbefürwortende Bestrebungen bezogen, die aber nicht näher genannt oder beschrieben wurden."

Das BKA selber habe "die Qualität der Rückmeldung beim BfV moniert" und vergeblich "um beweiskräftige, gerichtsfeste Aussagen gebeten." Im Akkreditierungsverfahren vor dem G20-Gipfel sei es nicht gelungen, sich zwischen den Behörden auf einen gemeinsamen Kriterienkatalog zu verständigen: "BfV und BKA gingen deshalb offenbar von unterschiedlichen Prämissen aus, wann Erkenntnisse vorliegen, die eine Nichterteilung der Akkreditierungen rechtfertigen." Da die Qualitätsmängel bei den verfügbaren Daten aber nicht vom BKA, sondern von den Landespolizeien und dem Verfassungsschutz zu verantworten seien, kommt die Datenschutzbeauftrage zu dem Ergebnis, der vom BKA selbst zu verantwortende Teil im Akkreditierungsverfahren bei G20 sei "datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden."

Die Behörde habe die vorhandenen Erkenntnisse zunächst ja selber "als nicht hinreichend gravierend bzw. belastbar angesehen", um eine Verweigerung der Akkreditierungen zu rechtfertigen. Die entscheidende Veränderung habe sich erst unmittelbar vor dem Gipfel angesichts "der deutlichen Lageverschärfung in der Nacht vom 06.07. auf den 07.07." ergeben. Die Initiative dazu sei auch nicht vom BKA, sondern direkt vom Innenministerium ausgegangen: "Dem war eine Beschwerde des Präsidenten des BfV vorausgegangen". Weil es sich in der Folge um eine situationsbedingte Eilentscheidung gehalten habe, entziehe sie sich einer datenschutzrechtlichen Bewertung. Gerade dadurch bekomme die grundsätzliche Kritik freilich zusätzliches Gewicht: "Allerdings zeigt sich an dieser Stelle, wie wichtig gerade in Eilsituationen eine hohe Datenqualität in den polizeilichen Informationssystemen ist". Hier bestehe ein grundsätzlicher Bedarf, "die polizeilichen Datenbestände auf ihre Qualität zu prüfen." Dieser Vorgang ist in einigen Bundesländern bereits im Gange. So hat der Hamburger Polizeipräsident nach dem G20-Gipfel die datenschutzrechtliche Überprüfung von 900.000 Datensätzen angekündigt. Unzweifelhaft falsch sei es nach Einschätzung von Voßhoff gewesen, die Namensliste mit den betroffenen Journalisten an Polizeibeamte an den Kontrollstellen zu verteilen. Von einer förmlichen Beanstandung habe die Datenschutzbeauftragte allerdings abgesehen, weil "das BKA den Fehler selbst erkannt hat". Der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz, forderte eine grundlegende Überprüfung aller Datensätze durch die Länderpolizeien. Die Gesamtverantwortung für die Verbunddateien trage aber auch der Bund: "INPOL wird vom BKA gemanagt. Beim G20-Gipfel hat sich gezeigt, wohin es führt, wenn darin über Jahre veraltete, falsche und irreführende Daten angehäuft werden", kritisierte von Notz gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Deshalb müsse vor allem die Forderung der Datenschutzbeauftragten nach einer transparenten und verpflichtenden Speicherung von Verfahrenseinstellungen zügig umgesetzt werden - sofern die Daten nicht ohnehin gelöscht werden müssten. Als haarsträubend bezeichnete er die von Voßhoff beschriebenen Abstimmungsprobleme zwischen BKA und BfV: "Wenn selbst die Polizei die Qualität der Auskünfte durch den Verfassungsschutz moniert, besteht hier weiter Aufklärungsbedarf." Der grüne Fraktionsvize kündigte an, das Thema in der nächsten Sitzung des Innenausschusses ausführlich zur Sprache zu bringen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.02.2018

Zur Startseite