Nach Gauweiler-Rücktritt: CSU-Konservative attackieren Seehofer

Nach dem Rücktritt von Peter Gauweiler vom Amt des stellvertretenden CSU-Vorsitzenden und seinem Verzicht auf sein Bundestagsmandat wird massive parteiinterne Kritik an CSU-Chef Horst Seehofer laut: "Wir akzeptieren das Verhalten des CSU-Parteivorsitzenden nicht. Wir fordern, dass Horst Seehofer auch konservativen und wirtschaftsliberalen Kräften in einer Volkspartei wie der CSU wieder Möglichkeit zur politischen Betätigung und Artikulation einräumt", sagte der Vize-Sprecher des "Konservativen Aufbruchs" in der CSU, Thomas Jahn, dem "Handelsblatt" (Online-Ausgabe). "Es darf nicht sein, dass konservative Politiker aus wichtigen Ämtern verdrängt und damit ein wichtiger Teil unserer Stammwählerschaft verprellt wird", warnte Jahn. Zugleich forderte er Seehofer auf, für eine "angemessene Debattenkultur" in der CSU zu sorgen, die allen Parteiströmungen, auch den konservativen, wirtschaftsliberalen und eurokritischen Positionen Raum gebe.

Jahn warf Seehofer in diesem Zusammenhang vor, dass jüngste Abstimmungsverhalten Gauweilers bei der Verlängerung des zweiten Hilfspakets für Griechenland zum Anlass genommen zu haben, "ihm mangelnde Loyalität vorzuwerfen, obwohl Herrn Seehofer die eurokritische Position von Peter Gauweiler seit Jahren bekannt war". Anstatt sich mit der wichtigen Sachfrage eines möglichen Ausscheidens Griechenlands aus der Euro-Zone zu befassen, habe Seehofer Gauweiler "frontal" angegriffen, was in seinem Zitat "Ihr oder ich?" gegipfelt habe. Den Rücktritt und Mandatsverzicht Gauweilers bedauerte Jahn "außerordentlich".

Der "Aufbruch" sei mit Gauweiler seit seiner Gründung in Kontakt gestanden. "Peter Gauweiler teilte uns mit, dass er in vielen Punkten mit Forderungen aus unserem Manifest, gerade auch in Euro- oder EU-Fragen übereinstimme, sich aber bislang mit Rücksicht auf sein herausgehobenes Parteiamt nicht öffentlich äußern könne." Sein Rücktritt sei ein "großer Verlust für die CSU", betonte Jahn.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.04.2015

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