Nach Kritik an Maas: Staatsrechtler kritisiert Generalbundesanwalt

Der angesehene Staatsrechtler Joachim Wieland hält die Kritik von Generalbundesanwalt Harald Range an Justizminister Heiko Maas (SPD) für nicht gerechtfertigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Unabhängigkeit der Justiz gilt nur für Richter, nicht für Staatsanwälte – und damit auch nicht für den Generalbundesanwalt", sagte der Rektor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer dem "Handelsblatt". Der Justizminister dürfe dem Generalbundesanwalt als nachgeordnete Behörde Weisungen erteilen, das sei rechtlich eindeutig. In der Praxis werde dieses Durchgriffsrecht aber meist zurückhaltend angewandt.

Range hatte die Einflussnahme des Justizministers auf seine Ermittlungen in der Affäre um Netzpolitik.org als unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz bezeichnet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.08.2015

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