Nach Zeitarbeitsurteil: Christliche Gewerkschaften prüfen Verfassungsbeschwerde

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) erwägt diese nun eine Verfassungsbeschwerde.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - "Es ist durchaus fraglich, ob hier nicht eine verfassungswidrige Auslegung des Tarifvertraggesetzes vorliegt", sagte der langjährige Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, dem NDR Magazin "Menschen und Schlagzeilen". Fachexperten der Christlichen Gewerkschaften prüften derzeit die schriftliche Urteilsbegründung, die das Bundesarbeitsgericht am Montag, 28. Februar, vorgelegt hatte. Demnach sei die CGZP "keine tariffähige Spitzenorganisation", ihr fehle aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Mächtigkeit, Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche abzuschließen.

"Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass dieses Urteil nach unserer Lesart verfassungswidrig ist, gehen wir den Weg nach Karlsruhe", betonte Smits. Zehntausende Leiharbeiter können nach dem Erfurter Urteil rückwirkend höheren Lohn verlangen, da alle von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge ab 2003 unwirksam sind. Hintergrund ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot.

Danach haben Leiharbeiter Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern nicht ein eigenständiger Tarifvertrag geschlossen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.03.2011

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